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Kompetente Interessensvertretung aus Gießen

Die Festsetzung und Erhebung von Steuern werden vom Steuerrecht geregelt. Zum Steuerrecht werden alle Steuergesetze gerechnet, und auch die Gesetze zur Steuerverwaltung, zur Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs werden im weiteren Sinne zum Steuerrecht gezählt. Das Steuerrecht ist ein Spezialgebiet des öffentlichen Rechts. Das Wort Steuer bedeutet soviel wie Stütze oder Beihilfe, Steuern sind Geldleistungen die von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen wie dem Land oder der Gemeinde allen Menschen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Zum allgemeinen Steuerrecht zählen Rechtsgebiete wie etwa die Abgabenordnung, das Bewertungsgesetz, die Finanzgerichtsordnung oder auch das Finanzverwaltungsgesetz. Das besondere Steuerrecht beinhaltet unter anderem das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz oder das Umsatzsteuergesetz.

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